Beschlussvorlage - 39/BV/107/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat für das Dorffest eine Spende von der Fleckviehzucht Tollensetal GmbH eingeworben. Die Spende in Höhe von 300,00 € ist am 15.07.2013 eingegangen.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben, beschlossen am 04.04.2012, geändert am 28.06.2012, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000 €.

 

Der Beschluss ist nachzuholen und kann auch, wenn der Hauptausschuss nicht tagt, von der Gemeindevertretung gefasst werden.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Spende der Fleckviehzucht Tollensetal GmbH in Höhe von 300 € für das Dorffest in Groß Teetzleben an.

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