Mitteilungsvorlage - 01/MV/266/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung zur Gemeindefusion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Kenntnisnahme
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04.09.2013
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Thematik Gemeindefusion.
Das vorliegende Papier dient zur Information der Gemeindevertreter zum Stand Gemeindefusion im Amtsbereich Treptower Tollensewinkel. Es vermittelt einen Überblick über die zur Diskussion gestellten Modelle und notwendigen weiteren Schritte bis hin zum Fusionsbeschluss.
Ist-Situation
Das Amt Treptower Tollensewinkel besteht aus 20 Gemeinden. Bis 2030 wird die Einwohnerzahl im Landkreis noch um 25 % sinken, d. h. es ist mit einem Absinken der Bevölkerungszahl zu rechnen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenstaat mit mehr als 800 Gemeinden. Dabei hat dieser Flächenstaat mit 71 EW/km² eine recht geringe Bevölkerungsdichte. Aufgrund dieser Struktur ist die Schaffung größerer Gemeinden schon seit Jahren in der Diskussion. Mit einer Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Gemeinden durch das Land MV ist gegenwertig nicht zu rechnen.
Die Geschäfte für die amtsangehörigen Gemeinden führt die Stadt Altentreptow, die gleichzeitig auch Amtsverwaltung ist.
Modelle für eine Fusion
Modell 1
Das Amt Treptower Tollensewinkel schließt sich zu einer Großgemeinde zusammen.
Modell 2
Stadt Altentreptow + 2 Gemeinden (in der Struktur der ehemaligen Ämter Tollensetal = Grischow, Grapzow, Werder, Siedenbollentin, Burow, Golchen, Breest, Bartow, Gnevkow, Gültz und Kastorfer See = Teetzleben, Breesen, Wildberg, Wolde, Tützpatz, Pripsleben, Röckwitz, Kriesow, Altenhagen)
Modell 3
Stadt Altentreptow + 4 Gemeinden
- Grischow, Grapzow, Werder, Siedenbollentin
- Burow, Golchen, Breest, Bartow, Gnevkow, Gültz
- Teetzleben, Breesen, Wildberg, Wolde
- Tützpatz, Pripsleben, Röckwitz, Kriesow, Altenhagen
Derzeitiger Sachstand
Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung von Fusionen im Amtsbereich gebildet. Diese Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich mit den Bürgermeistern der Gemeinden Einzelgespräche zur Thematik Fusion geführt.
Häufig gestellte Fragen in diesen Gesprächen waren:
- Kann man einer Gemeinde, die finanziell gut da steht (Windenergieanlagen), im Fusionsvertrag zusichern, dass diese Mittel für einen bestimmten Zeitraum im Gemeindegebiet verbleiben?
- Welche Form der Vertretung der ehemaligen Gemeinden im neuen Gemeindegebilde ist sinnvoll?
- Kann für eine Fusion der genannten Varianten ein finanzieller Anreiz vom Innenministerium gewährt werden?
- Welche Möglichkeit der sonstigen Förderung käme in Frage (Kreditentlastung, Bau Radwegenetz)?
Zu den aufgeworfenen Fragen wurde ein Vertreter, Herr Matzick, als Vertreter der Landesregierung, am 19. Juni 2013 zu einer Gesprächsrunde eingeladen. Auch die untere Rechtsaufsichtbehörde nahm an dieser Gesprächsrunde teil.
Herr Matzick stellte in dieser Runde zunächst voran, dass die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Modelle einer künftigen Amtsstruktur landesweit beispielhaft sind. Er erklärte, dass es sehr wohl möglich ist, den Gemeinden, die finanziell gut aufgestellt sind, im Fusionsvertrag zuzusichern, dass diese Gelder für einen festgelegten Zeitraum im ehemaligen Gemeindegebiet verbleiben. Grundsätzlich sollte aber der Solidaritätsgedanke eine Hauptrolle spielen und alle Beteiligten in der neuen Struktur aufeinander zugehen.
Zur finanziellen Unterstützung der Landesregierung bei einer Fusion erklärte er, dass sich das Land einen internen Richtwert gebildet hat, auf den es aber keinen Rechtsanspruch gibt. Dieser Richtwert liegt bei 80.000 € je wegfallender Gemeinde. Die Mittel sollen vorrangig zum Schuldenabbau der Kommunen dienen, können aber auch für investive Maßnahmen, die mit der Landesregierung abzustimmen sind, eingesetzt werden.
Der Vertreter der unteren Rechtsaufsichtsbehörde, Herr Seifert, brachte zum Ausdruck, dass die Initiativen des Amtes Treptower Tollensewinkel bezüglich der Problematik anerkennenswert sind.
Welche Instrumentarien stehen bei einem vergrößerten Gemeindegebiet zur Verfügung?
Stärkung der Identifikation mit einem vergrößerten Gemeindegebiet kann erzielt werden durch:
- Wahl von Ortsteilvertretungen oder Ortsteilvorstehern und Einbeziehung in die Vorbereitung von Entscheidungen
- Planen und Durchführen gemeinsamer Projekte an verschiedenen Standorten
- Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien an wechselnden Orten „wandernde“ Feste und Veranstaltungen.
Bewahren der Bürgernähe bei gleichzeitiger Stärkung der Verwaltungskraft:
- Nutzung der Möglichkeiten von eGovernment (Voraussetzung: komfortabler Internetzugang
in der Fläche oder zumindest in Bürgerbüros)
- Gemeinsame Web-Auftritte von Kommunen und Kommunalverwaltungen, gemeinsame Verwaltungsportale.
Oft besteht die Befürchtung, dass mit Gemeindefusionen die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement vor Ort verloren geht. Wer sich für seinen Ort engagieren will, der macht das unabhängig von einer Gebietsreform. Möglichkeiten, sinnvoll ehrenamtlich Verantwortung zu übernehmen, bieten sich viele.
Zieldefinition
Der erste und entscheidende Schritt ist, sich über die mit einer Strukturveränderung im konkreten Fall verfolgten Ziele klar zu werden. Kommt es Ihnen gerade darauf an, die Möglichkeiten zur Sicherung oder Herstellung der finanziellen Handlungsspielräume auszuschöpfen, damit die kommunale Gestaltungskraft erhalten wird, dann sind Modelle mit stark zentralisierenden Elementen vorzugswürdig.
Im Hinblick auf die voraussichtlich im Mai Jahr 2014 anstehenden Kommunalwahlen sollten die Gemeindevertretungen die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zeitnah mittels Beschluss beauftragen, Fusionsgespräche aufzunehmen und Ziele festlegen, die mit der Fusion einhergehen sollen. Nur dann kann ein entsprechendes Vertragsmaterial erarbeitet werden.
Verfahrensschritte
- Schritt
Beschluss GV Bevollmächtigung Bürgermeister Fusionsgespräche aufzunehmen
- Schritt
Einwohneranhörung, dies setzt voraus, dass feststeht, mit welchem Partner/welchen
Partnern Fusionsgespräche geführt werden sollen.
- Schritt
Aushandlung Fusionsvertrag mit Fusionspartner
- Schritt
Beschluss Fusionsvertrag durch GV
- Schritt
Genehmigung Fusionsvertrag durch Rechtsaufsichtsbehörde
Fazit
Eine Fusion könnte frühestens zum 01.01.2014 bzw. am Tag nach der Kommunalwahl
(Mai 2014) in Kraft treten.
