Beschlussvorlage - 01/BV/263/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altstadt Altentreptow
hier Prioritätenliste der Stadt Altentreptow als Grundlage für die Arbeitsweise der Stadt und des Sanierungsträgers bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen der Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hans Asmus
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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14.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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04.09.2013
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat mit Schreiben vom 02. Mai 2013 die Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz in Höhe von 450,00 T-Euro (dav. 20 % Eigenanteil der Stadt) bereitgestellt.
Die Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Finanzmittel im Landeshaushalt und der Eigenbeteiligung im Gemeindehaushalt als Komplementäranteil. Um die inhaltlichen Anforderungen an den Programmantrag auf Bereitstellung von Städtebau-fördermitteln im Jahr 2014 und danach erfüllen zu können, ist die Prioritätenliste zu überarbeiten.
Am 28.11.2012 unter Vorlage Nr. 01/BV/215/2012 hatte die Stadtvertretung die Prioritätenliste für die Durchführung aller Entscheidungen im Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
Am 13.05.2013 fand eine Beratung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger BIG STÄDTEBAU GmbH in
Altentreptow statt.
Hier wurde der Fördermittelbescheid übergeben und die wichtigsten Grundlagen für 2014 besprochen.
In die Prioritätenliste 2014 der Stadt sind die Einzelmaßnahmen nach der Priorität einzutragen(Rangfolge). Dabei ist die Finanzierung deutlich zu machen. Wichtigster Schwerpunkt der Förderung bleiben die privaten Sanierungsmaßnahmen, vor allem auch die Schließung von Baulücken und Beseitigung von Brachflächen durch Ersatzneubau. Bei den öffentlichen Sanierungsmaßnahmen sind die Rudolf-Breitscheid-Straße und die Hospitalgasse abzuschließen.
Oberste Priorität bei den öffentlichen Vorhaben, die 2014 begonnen werden sollen, hat die Modernisierung einschließlich Erweiterungsneubau der Oberbaustraße 21.
Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde seitens des Ministeriums gesehen. Nunmehr bedarf es weiterer umfassender Gespräche mit dem Ministerium und den amtsangehörigen Gemeinden. Der Entwurf der Prioritätenliste ist möglichst vor Antragstellung mit der Kommunalaufsicht vorzubesprechen. Im Jahre 2014 ist die Planung des Vorhabens abzuschließen. Somit kann aus derzeitiger Sicht die Baumaßnahme 2015/2016 realisiert werden.
Von den im öffentlichen Bereich darüber hinaus zu realisierenden Maßnahmen, ist die Schaffung eines Parkplatzes in der Mauerstraße (Bereich ehemalige Feuerwehr) von höchster Priorität.
Die Stellplätze sind Teil der Bilanz für den ruhenden Verkehr. Günstig ist die Lage am Rande der Altstadt. Ebenso wichtig ist der Rückbau des alten Feuerwehrgebäudes, das einen städte-baulichen Missstand darstellt und öffentlich nicht mehr dauerhaft genutzt werden kann.
Das Vorhaben ist spätestens 2017 zu beginnen. Bei Änderung der Voraussetzungen kann früher begonnen werden. Dazu bedarf es eines gesonderten Beschlusses.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertreter beschließen, dass die als Anlage beigefügte Prioritätenliste Grundlage
der Vorberatung und Durchführung der Entscheidungen in dieser Rangfolge im
Haushaltsjahr 2014 ist.
2. Oberste Priorität hat die finanzielle Unterstützung privater Eigentümer, Initiativen bei der
Schließung von Baulücken, Beseitigung von Brachflächen und Sanierung des
Wohnungsbestandes. besonders zu berücksichtigen ist die Schaffung altengerechter
Wohnungen insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel
3. Im öffentlichen Bereich hat die Sanierung einschließlich Erweiterungsbau der
Oberbaustraße 21 oberste Priorität. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gespräche mit dem
Ministerium, dem Landkreis und den amtsangehörigen Gemeinden ist die Einordnung der
Jahresabschnitte mit der Fortschreibung der Prioritätenliste zu präzisieren.
4. Für die Stellplatzbilanz des ruhenden Verkehrs und die Beseitigung des städtebaulichen
Missstandes in diesem Stadtraum der Mauerstraße, ist der Bau des Parkplatzes
unabdingbar. Er soll in der Rangfolge nach der Oberbaustraße 21 gebaut werden. Bei
Änderung der Voraussetzungen kann früher begonnen werden. Dazu bedarf es eines
gesonderten Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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