Beschlussvorlage - 01/BV/258/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan der Stadt Altentreptow, Stand: Mai 2013 und über die Auslegung des Entwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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14.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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04.09.2013
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der im „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.Juni 2005( BGBI 2005 Teil 1 Nr. 38)“ festgelegten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden laut §47 c (1) im Jahr 2007 in Mecklenburg-Vorpommern Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt.
Ausgehend von den gesetzlichen Anforderungen erstellt die Stadt einen Lärmaktionsplan für den im Rahmen der Lärmkartierung als Belastungsschwerpunkt mit einer hohen Lärmbetroffenheit der Anwohner ermittelten Bereich der Landesstraße 35 von Neubrandenburg kommend bis zur Kreuzung Fritz-Peters-Straße.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Altentreptow wurden die Strategischen Lärmkarten vom 27.3.2013 bis zum 30.4.2013 öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Hinweise wurden im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte entsprechend § 47d Abs.
3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durch Auslegung der Lärmkarten
nach §47 c BImSchG vom 27.3.2013 bis 30.4 2013.
2. Die von der Öffentlichkeit in deren Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise und Anregungen zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes hat die Stadtvertretung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe Anlage).
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 47 d Abs. 3 BImSch in Verbindung mit § 3 und 4 BauGB zur Auslegung bestimmt. Die betroffenen Behörden werden zur Stellungnahme aufgefordert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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