Beschlussvorlage - 01/BV/251/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow hat am 07.12.2011 das Verfahren zur Aufstellung der         5. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Beschluss eingeleitet.                                          Die Erforderlichkeit wurde aufgrund veränderter Rahmenbedingungen gesehen.                   Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow soll gleichzeitig der Flächennutzungsplan in digitaler Fassung ausgefertigt und im Nachhinein in der durch die Änderung erfahrenen Form gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt gemacht werden.              Der Verfahrensweg ist nunmehr soweit abgeschlossen, dass über den Feststellungsbeschluss entschieden werden kann.                                                                                                                Der Stadtvertretung  Altentreptow wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des 

    Flächennutzungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtvertretung

    geprüft. Das Ergebnis wurde in die vorliegende Planfassung eingearbeitet.

2. Der Flächennutzungsplan in der vorliegenden Fassung der 5. Änderung, wird hiermit  

    abschließend beschlossen.

    Die Begründung zum Flächennutzungsplan mit Umweltbericht wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Flächennutzungsplan die Genehmigung zu

    beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen,

    dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und dem Umweltbericht

    während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4. Mit dem Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bestimmt die

    Stadtvertretung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung,

    die er durch die 5. Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.  

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