Beschlussvorlage - 01/BV/254/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

An der Schule am Karlsplatz wird seit Beginn des Schuljahres 2012/13 kein Schulbetrieb mehr durchgeführt.

Die derzeitige Grundschule ist räumlich sehr beengt. Für den Schuljahresbeginn 2013 sind

der Stadtverwaltung Anmeldungen für Hortplätze zugegangen, die die derzeitige Kapazität

weit übersteigen. Mit der Auslagerung der Grundschüler in die Schule am Karlsplatz stünde

dieses Objekt für die Unterbringung von Hortkindern komplett zur Verfügung. Die Lehr-

und Lernbedingungen würden sich sowohl im Grundschulbereich als auch im Hortbereich

verbessern.

Für die Wiederinbetriebnahme der Schule am Karlsplatz ist die Umsetzung brandschutz-

rechtlicher Vorschriften und die Herrichtung einer Küche für die Sicherung der Essenein-

nahme der Kinder erforderlich.

 

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 200.000 €.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist wie folgt vorgesehen:

Bereits im Haushalt der Schule eingeordnete Kosten:                                          55.000 €

für die Umsetzung brandschutzrechtlicher Maßnahmen in der Kita

Holländer Gang eingeplante Mittel:                                                                                    80.000 €

für die Sanierung der Papenbeck eingeplante Mittel, die nicht

benötigt werden:                                                                                                                40.000 €

eingeplante Eigenmittel zum Umbau Sportplatz, die in 2013 nicht

benötigt werden:                                                                                                                20.000 €

nicht benötigter Zuschuss Naturerlebnispark                                                          5.000 €

 

Eine Einordnung dieser Änderungen von Planansätzen wird mit der Nachtragssatzung

2013 erfolgen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die Schule am Karlsplatz so herzurichten, dass die Schüler

der Grundschule dort beschult werden können.

 

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