Beschlussvorlage - 01/023/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der § 41 KV M-V befasst sich mit der Gleichstellungsbeauftragten. Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe der Gemeinden.

Dafür bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte, die in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptamtlich tätig sind.

Die Stadt Altentreptow mit ca. 6.500 Einwohner kann eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen.

Seit dem 22.06.2005 wird diese Funktion von Frau Gabriele Schmidt ausgeübt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter bestellen Frau Gabriele Schmidt, wohnhaft in 17087 Altentreptow, Bahnhofstraße 4, zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragen der Stadt Altentreptow.

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