Beschlussvorlage - 39/BV/105/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde eine Spende eingeworben.

Diese Spende in einem Wert von ca. 30.000,00 € der Firma Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co. KG soll im Rahmen der Ersatzbeschaffung für einen neuen MTW der Freiwilligen Feuerwehr verwendet werden.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Annahme einer Spende in Höhe von über 1.000,00 € zuständig.

Gemäß § 39 Abs. 3 der KV M-V entscheidet der Bürgermeister anstelle der Gemeindevertretung in Fällen äußerster Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ist durch das zeitlich befristete Angebot des Spenders gegeben, ein Termin für die nächste Gemeindevertretersitzung stand noch nicht fest.

Die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin vom 19.03.2013 (Annahme einer Spende zur  Ersatzbeschaffung MTW für die Freiwillige Feuerwehr Teetzleben) muss

gem. § 39 Abs. 3 KV M-V nachträglich durch die Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben genehmigt nachträglich die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin für die Annahme der Spende (Ersatzbeschaffung MTW für die Freiwillige Feuerwehr Teetzleben)  von der Firma Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co. KG in Höhe von ca. 30.000,00 €.

 

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