Beschlussvorlage - 01/014/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Mücklisch
- Einreicher:
- Frau Furth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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07.10.2009
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 50 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Juni 2004 in Verbindung mit § 32 der GemHVO Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche
Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen im erheblichen Umfang geleistet wurden bzw.
Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden müssen.
Insbesondere die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zum Bewilligungsbescheid für
die Finanzierungshilfe zur Maßnahme „Sanierung
und Ausbau des Schulkomplexes
der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow am Standort
Pestalozzistraße“ machen einen Nachtragshaushalt erforderlich (1.
Runderlass/ZIP des Innenministeriums M-V vom 18. März 2009).
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2009 werden:
im Verwaltungshaushalt - Einnahmen von 10.408.400 €
- und Ausgaben von 10.408.400 €
im Vermögenshaushalt - Einnahmen und Ausgaben von 3.290.500 €
- der Gesamtbedarf der Kredite 0
davon: - zur Umschuldung 0
- zur Neuaufnahme 0
- der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen 0
- der Höchstbedarf der Kassenkredite 1.040.000 €
festgesetzt.
Als Hebesatz werden beschlossen: Grundsteuer A 240 %
Grundsteuer B 300 %
Gewerbesteuer 300 %
