Beschlussvorlage - 39/BV/100/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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08.05.2013
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Sachverhalt
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechende Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan ordentliche Erträge auf 681.675 ordentliche Aufwendungen auf 721.345
- im Finanzplan ordentliche Einzahlungen auf 681.375 ordentliche Auszahlungen auf 717.595 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 37.650 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 40.500 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 67.470 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 28.400
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 67.600
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H. Grundsteuer B 300 v.H. Gewerbesteuer 300 v.H.
