Beschlussvorlage - 01/021/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Altentreptow über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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07.10.2009
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Biogasanlage Friedrichshof“ beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB fand eine öffentliche Versammlung statt, bei der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wurde. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Stadtverwaltung die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und zur Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt
Altentreptow billigt den ausgearbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans
in der vorliegenden Fassung vom 24.09.2009 mit der Begründung und dem
Umweltbericht gleichen Datums und beschließt, den Entwurf der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit der Begründung, dem Umweltbericht, den
umweltbezogenen Informationen und den wesentlichen, bereits vorliegenden
umwelt-bezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis
darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können
und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es ist
darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
