Beschlussvorlage - 01/018/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat auf der Grundlage des § 44 KWG über die Gültigkeit der Wahl der Stadtvertretung zu beschließen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die zu einer Wiederholungswahl bzw. einer neuen Feststellung des Endergebnisses führen. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl gemäß § 43 KWG wurden nicht eingereicht.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gültigkeit der Wahl der Stadtvertretung der Stadt Altentreptow wird festgestellt.

 

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