Beschlussvorlage - 01/BV/245/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 18.12.2012 wurde die überplanmäßige Ausgabe (Vorlage Nr. 01/BV/218/2012) genehmigt. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist entsprechend § 35 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch die Stadtvertretung zu genehmigen. Die ausführliche Sach- und Rechtslage ist in der o.g. Vorlage, als Anlage

beigefügt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt nachträglich den Beschluss des Hauptausschusses vom 18.12.2012, Vorlage Nr. 01/BV/218/2012.

 

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Anlagen

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