Beschlussvorlage - 01/BV/244/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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27.03.2013
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Sachverhalt
Herr Hans-Jürgen Rienitz hat in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Altentreptow am 18. Dezember 2012 eine Spende an die Stadt Altentreptow in Höhe von 2.500 übergeben. Die Spende soll sozialen Zwecken zukommen.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Gemäß § 4 Abs.10 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 , so dass die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden muss.
Die Spende soll für soziale Zwecke (Kita) genutzt werden.
