Beschlussvorlage - 01/BV/243/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 18.12.2012 wurden überplanmäßige Ausgaben

(Vorlage Nr. 01/BV/221/2012) genehmigt. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist entsprechend § 35 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch die Stadtvertretung zu genehmigen. Die ausführliche Sach- und Rechtslage ist in der o. g  Vorlage, die als Anlage

dieser Vorlage beiliegt, dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt nachträglich den Beschluss des Hauptausschusses vom 18.12.2012, Vorlage Nr. 01/BV/221/2012.

 

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Anlagen

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