Beschlussvorlage - 01/BV/241/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Bereit
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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Bereit
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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27.03.2013
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Sachverhalt
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 10.299.500 ordentliche Aufwendungen auf 11.296.160
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 10.373.800 ordentliche Auszahlungen auf 10.926.810 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.572.400 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.793.600 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.183.410 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 409.200
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß § 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.183.410
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 350 v.H. Gewerbesteuer 310 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 84,90 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
