Beschlussvorlage - 01/BV/234/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 04.12.2012 wurde der Stadt Altentreptow durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung für das Jahr 2013 (Landes- und Kreismittel) mitgeteilt.

 

Da sich die Landes- und Kreismittel im Vergleich zum Jahr 2012 geringfügig erhöhen, ist es erforderlich, eine 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zum 01.01.2013 zu erlassen.

Gemäß § 20 in Verbindung mit § 21 Abs.1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) sind die nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Platzkosten in Höhe von mindestens 50 % durch die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zu tragen.

Der Restbetrag ist der Elternbeitrag.

Je nach Betreuungsart und –zeit verringert sich der Elternbeitrag zwischen 0,82 € (Teilzeit Hort)  und 4,69 € (ganztags Krippe) im Monat.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zum 01.01.2013.

 

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Anlagen

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