Beschlussvorlage - 01/BV/237/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Preise für Holzverkauf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rainer Prüssel
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.02.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Durch Baumfällarbeiten im Stadtgebiet kommt es in geringem Umfang zum Anfall von
Brennholz. Im Jahre 2006 wurden die Holzpreise für den eigenen Wirkungskreis des
Bauhofes der Stadt Altentreptow (Verkauf von Brennholz) festgelegt. Diese wurden jetzt
mit dem Forstamt Stavenhagen überarbeitet und werden wie folgt ab 2013 neu festgesetzt:
neu alt
Hartlaubholz (Eiche, Buche, Esche, Ahorn, Hainbuche) 16,00 /rm (7,50 /rm)
Weichlaubholz (Birke, Weide, Pappel, Linde, Kastanie) 11,00 /rm (4,50 /rm)
Nadelholz 11,00 /rm (3,00 /rm)
Diese Preise sind Mindestpreise. Bei einer günstigen Lagerung des Holzes am Weg
und so mit geringem Aufwand für die Käufer, kann der Preis höher liegen.
Diese Preise gelten für Selbstabholer; gefällt werden die Bäume durch Fachfirmen bzw.
den Bauhof.
2. Der Holzverkauf im Stadtwald wird durch den Bewirtschafter vorgenommen. Für
diese Verkäufe gelten die gleichen Preise in Selbstwerbung.
