Beschlussvorlage - 39/BV/095/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Dienstreisen des Bürgermeisters für das I. Halbjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Steltner
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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21.02.2013
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Sachverhalt
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften, die gemäß § 2 des Landesreisekostengesetzes von der zuständigen Behörde zu genehmigen sind.
Gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters und damit für die Genehmigung zuständig.
Mit dieser Genehmigung hat der Bürgermeister einen versicherungsrechtlichen Schutz bei seinen Dienstfahrten.
