Beschlussvorlage - 39/BV/094/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Spende für die Weihnachtsfeier der Rentner und Kinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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21.02.2013
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Sachverhalt
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat für die Weihnachtsfeier der Rentner und Kinder eine Spende der Nerak GmbH in Höhe von 1.000 eingeworben. Die Spende ist im November 2012 eingegangen und wurde im Dezember 2012 ausgegeben.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben beschlossen am 04.04.2012, geändert am 28.06.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis zu 1.000 .
Der Beschluss ist nachzuholen und kann auch, wenn der Hauptausschuss nicht tagt, von der Gemeindevertretung gefasst werden.
