Beschlussvorlage - 39/BV/094/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat für die Weihnachtsfeier der Rentner und Kinder eine Spende der Nerak GmbH in Höhe von 1.000 € eingeworben. Die Spende ist im November 2012 eingegangen und wurde im Dezember 2012 ausgegeben.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben beschlossen am 04.04.2012, geändert am 28.06.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis zu 1.000 €.

 

Der Beschluss ist nachzuholen und kann auch, wenn der Hauptausschuss nicht tagt, von der Gemeindevertretung gefasst werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung empfiehlt, die Spende der Nerak GmbH in Höhe von 1.000 € für die Weihnachtsfeier der Rentner und Kinder anzunehmen.

 

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