Beschlussvorlage - 01/BV/215/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altstadt Altentreptow
hier: Prioritätenliste der Stadt Altentreptow als Grundlage für die Arbeitsweise der Stadt und des Sanierungsträgers im Jahre 2013 und folgende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Hans Asmus
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
05.11.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
28.11.2012
|
Sachverhalt
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat mit Schreiben vom 16. Juli 2012 die
Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz in Höhe von 450 T (davon 20 %
Gemeindeanteil) bereitgestellt. Sie stehen kassenmäßig für die nächsten fünf Jahre bereit.
Im Ergebnis des Vororttermins am 05.03.2012 unter Teilnahme des Ministeriums und der
Stadt Altentreptow wurde entschieden, dass eine weitere Förderung für die nächsten zwei
Jahre vorgesehen ist. Die Bereitstellung aller Städtebaufördermittel steht unter dem Vorbehalt
der Verfügbarkeit der Finanzmittel im Landeshaushalt und der Eigenbeteiligung im
Gemeindehaushalt als Komplementäranteil.
Gemäß der Programmausrichtung werden die Mittel für städtebauliche Gesamtmaßnahmen
eingesetzt, um den historischen Stadtkern von Altentreptow mit einem relativ hohen Anteil
denkmalgeschützter Bausubstanz zu sichern und zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen,
haben der Sanierungsträger BIG Städtebau Mecklenburg-Vorpommern GmbH und die Stadt-
verwaltung Altentreptow die in der Anlage zum Beschluss vorliegende Prioritätenliste als
Vorschlag erarbeitet. Sie ist Grundlage der weiteren Beratungen und Entscheidungen zur
Umsetzung des Städtebauförderprogramm für die Stadt Altentreptow.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertreter beschließen, dass die als Anlage beigefügte Prioritätenliste
Grundlage der Vorbereitung und Durchführung aller Entscheidungen für das
Haushaltsjahr 2013 ist.
2. Oberste Priorität hat die finanzielle Unterstützung privater Eigentümerinitiativen
bei der Sanierung des Wohnungsbestandes und der Schließung von Baulücken.
3. Für die Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich gilt die Rangfolge der Prioritätenliste.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
896,4 kB
|
