Beschlussvorlage - 01/BV/214/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow hat auf ihrer Sitzung am 19.10.2011 dem Antrag der Gemeinde Pripsleben auf Übernahme des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) an die Stadt Altentreptow zugestimmt.

Ein entsprechender öffentlich- rechtlicher Vertrag wurde gemäß § 165 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M- V) vorbereitet.

Die Gemeindevertretung Pripsleben hat am 12.07.2012 dem oben genannten Vertrag zugestimmt.

Der öffentlich- rechtliche Vertrag muss von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt den Abschluss des öffentlich- rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Pripsleben und der Stadt Altentreptow über die Übertragung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung.

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Anlagen

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