Beschlussvorlage - 01/BV/215/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat mit Schreiben vom 16. Juli 2012 die

Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz in Höhe von 450 T€ (davon 20 %

Gemeindeanteil) bereitgestellt. Sie stehen kassenmäßig für die nächsten fünf Jahre bereit.

Im Ergebnis des Vororttermins am 05.03.2012 unter Teilnahme des Ministeriums und der

Stadt Altentreptow wurde entschieden, dass eine weitere Förderung für die nächsten zwei

Jahre vorgesehen ist. Die Bereitstellung aller Städtebaufördermittel steht unter dem Vorbehalt

der Verfügbarkeit der Finanzmittel im Landeshaushalt und der Eigenbeteiligung im

Gemeindehaushalt als Komplementäranteil.

Gemäß der Programmausrichtung werden die Mittel für städtebauliche Gesamtmaßnahmen

eingesetzt, um den historischen Stadtkern von Altentreptow mit einem relativ hohen Anteil

denkmalgeschützter Bausubstanz zu sichern und zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen,

haben der Sanierungsträger BIG Städtebau Mecklenburg-Vorpommern GmbH und die Stadt-

verwaltung Altentreptow die in der Anlage zum Beschluss vorliegende Prioritätenliste als

Vorschlag erarbeitet. Sie ist Grundlage der weiteren Beratungen und Entscheidungen zur

Umsetzung des Städtebauförderprogramm für die Stadt Altentreptow.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

1.              Die Stadtvertreter beschließen, dass die als Anlage beigefügte Prioritätenliste

              Grundlage der Vorbereitung und Durchführung aller Entscheidungen für das

              Haushaltsjahr 2013 ist.

 

2.              Oberste Priorität hat die finanzielle Unterstützung privater Eigentümerinitiativen

              bei der Sanierung des Wohnungsbestandes und der Schließung von Baulücken.

 

3.              Für die Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich gilt die Rangfolge der Prioritätenliste.

 

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Anlagen

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