Beschlussvorlage - 03/BV/043/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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24.10.2012
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Sachverhalt
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 387.530 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 408.340 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 362.350 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 405.570 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.700 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 76.720 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 23.300 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß § 53 (3) KV M-V auf 35.600 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 249 v.H.
Grundsteuer B 347 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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43 kB
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