Beschlussvorlage - 03/BV/047/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Kamerad Andre´ Degner legte aus persönlichen Gründen sein Amt als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bartow zum 31.12.2011 nieder.

 

Da Kamerad Degner gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen wurde, muss er mit Aufgabe des Amtes als Wehrführer aus diesem entlassen werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt, Kameraden Andre` Degner aufgrund der Niederlegung seines Amtes als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bartow aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Loading...