Beschlussvorlage - 03/BV/046/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 15.04.2012 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bartow Kamerad Roland Heiden zum Wehrführer.

Als sein Stellvertreter wurde Kamerad Manfred Kurth gewählt.

 

Dieser Wahl muss gem. § 12  Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M -V) durch die Gemeindevertretung zugestimmt werden.

 

Gemäß § 12 Abs.1 BrSchG M- V sind der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow stimmt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bartow vom 15.04.2012 zu. (Wehrführer Roland Heiden und Stellvertreter Manfred Kurth)

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt, Kamerad Roland Heiden und Kamerad Manfred Kurth in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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