Beschlussvorlage - 03/BV/045/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 1Absatz 2 der Gemeindekassenverordnung – Doppik vom 25.2.2008 obliegt der Gemeindekasse neben der Überwachung des Eingangs von Forderungen auch die Aufgabe der Stundung, Niederschlagung und des Erlasses von Forderungen.

Um die ordnungsgemäße Erledigung dieser Aufgaben der Kasse sicherzustellen, ist vom Bürgermeister der geschäftsführenden Gemeinde  gemäß § 34 der Gemeindekassen-verordnung eine Dienstanweisung zu erlassen.

Die Dienstanweisung hat die Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow mit Wirkung zum 13.8.2012  erlassen. Da die Kasse die Geschäfte für alle amtsangehörigen Gemeinden wahrnimmt, bedürfen  die  Regelungen der Dienstanweisung der Zustimmung aller Gemeinden.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bartow erteilt die Zustimmung zu der am 13.8.2012 in Kraft getretenen Dienstanweisung der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Treptower Tollensewinkel über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Altentreptow und der amtsangehörigen Gemeinden.

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