Beschlussvorlage - 39/BV/090/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat für das diesjährige Dorffest Spenden/Sponsorengelder eingeworben.

Bis zum 18.09.2012 sind folgende Spenden/Sponsorengelder eingegangen:

 

              Erneuerbare Energien (Thomas Niedzwetzki)              500,00 €

              Werner Borgwardt                                                                      500,00 €

              Fleckviehzucht Tollensetal (Elke Niedzwetzki)              300,00 €

                                                                      gesamt:                       1.300,00 €

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben vom 18.04.2012, geändert am 16.07.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-leistungen der Hauptausschuss bis zu 1.000 €. Da die eingegangenen Spenden/Sponsorenleistungen diesen Betrag übersteigen, ist die Gemeindevertretung zuständig.

 

Außerdem hat die Jagdgenossenschaft Groß Teetzleben 500,00 € für das Dorffest gespendet. Die Annahme dieser Spende wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung Groß Teetzleben am 04.04.2012 beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Spenden/Sponsorenleistungen in Höhe von 1.300,00 € für die anteilige Finanzierung des Dorffestes in Groß Teetzleben anzunehmen.

 

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