Beschlussvorlage - 39/BV/090/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spenden/Sponsorenleistungen für das Dorffest in Groß Teetzleben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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04.10.2012
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Sachverhalt
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat für das diesjährige Dorffest Spenden/Sponsorengelder eingeworben.
Bis zum 18.09.2012 sind folgende Spenden/Sponsorengelder eingegangen:
Erneuerbare Energien (Thomas Niedzwetzki) 500,00
Werner Borgwardt 500,00
Fleckviehzucht Tollensetal (Elke Niedzwetzki) 300,00
gesamt: 1.300,00
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben vom 18.04.2012, geändert am 16.07.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-leistungen der Hauptausschuss bis zu 1.000 . Da die eingegangenen Spenden/Sponsorenleistungen diesen Betrag übersteigen, ist die Gemeindevertretung zuständig.
Außerdem hat die Jagdgenossenschaft Groß Teetzleben 500,00 für das Dorffest gespendet. Die Annahme dieser Spende wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung Groß Teetzleben am 04.04.2012 beschlossen.
