Beschlussvorlage - 39/BV/091/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Dienstreisen der Bürgermeisterin für das II. Halbjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Steltner
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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04.10.2012
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Sachverhalt
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften, die gemäß § 2 des Landesreisekostengesetzes von der zuständigen Behörde zu genehmigen sind.
Gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters und damit für die Genehmigung zuständig.
Das Fehlen dieser Genehmigung wurde im Rahmen einer überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bemängelt.
Mit dieser Genehmigung hat der Bürgermeister einen versicherungsrechtlichen Schutz bei seinen Dienstfahrten.
