Beschlussvorlage - 01/BV/210/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Vorlage Nr.: 01/BV/154/2011 hatte die Stadtvertretung am 07.12.2011 festgelegt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung der 5. Änderung aufzustellen ist. Das durchzu-führende Verfahren und die ortsübliche Bekanntmachung erfolgten auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB. In dem Beschluss der Stadtvertretung wurde die Verwaltung beauftragt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, den Vorentwurf unter Einbeziehung der Umweltbelange auszuarbeiten und auf der Grundlage dieses Vorentwurfs die kurzfristige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, war entsprechend § 4 (Abs.1) BauGB zu sichern und sie waren aufzufordern sich zum Vorentwurf zu äußern.

Nunmehr liegt das Ergebnis vor, einschließlich der Vorschläge zur Abwägung und der daraus abgeleitete Entwurf. Auf der Grundlage des Vorentwurfs vom Februar 2012 erfolgten die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 1.03.2012 zur Stellungnahme und Rückäußerung aufgefordert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung vom 05. März bis 05. April 2012.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die von Behörden, Nachbargemeinden sowie in deren Stellungnahmen vorgebrachten

    Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes hat die

    Stadtvertretung nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange   

    untereinander und gegeneinander mit folgendem Ergebnis geprüft und deren Behandlung   

    entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2)  

    beschlossen.

    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, Nachbargemeinden sowie die

    Öffentlichkeit, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis in

    Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Die Stellungnahmen sind in dem zu billigenden Entwurf einzuarbeiten.

    Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht werden in

    der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sowie die

    bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB   

    erneut öffentlich auszulegen.  

 

4. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach

    § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen und die Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zur Stellungnahme aufzufordern.

 

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Anlagen

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