Beschlussvorlage - 01/BV/203/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung für die Erneuerung der Straße und der Straßennebenanlagen für das Vorhaben: Demminer Straße, Mauerwallgraben bis Karlsplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Hans Asmus
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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05.09.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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28.11.2012
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Demminer Straße in Altentreptow liegt bei einer Gesamtlänge von ca. 400 m zu 2/3 im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadtkern Altentreptow. Dieser Teil der Straße ist 2009 fertiggestellt worden.
Der Zustand der Demminer Straße im stadtauswärts führenden verbleibenden Teil ist desolat und erneuerungsbedürftig.
Mehrfach wurde das Anliegen im Bauausschuss vorgestellt mit folgendem Ergebnis:
Das Vorhaben ist in den Haushaltsplan 2012 aufzunehmen. Die Planung und Realisierung sind in Auftrag zu geben. In der Bauausschusssitzung am 30.05.2012 wurde die Gestaltung und die ingenieurtechnische Planung im Beisein der möglichen beitragspflichtigen Bürger, die gesondert eingeladen waren, vorgestellt und als Grundlage für das weitere Vorgehen mit Änderungen bestätigt. Der Plan wurde überarbeitet.
Nach § 8 (1) des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des § 1 der Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 29.01.2001 (Straßenausbaubeitragssatzung) ist als Anlage im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts die öffentliche Straße in ihrer gesamten Ausdehnung zu verstehen. Sofern sich die beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen an dieser Straße nur auf einzelne Teileinrichtungen oder nur auf bestimmte Abschnitte einer Teilein- richtung beziehen, setzt eine Beitragserhebung für den Ausbau der Demminer Straße einen Abschnittsbildungsbeschluss voraus. Der zu bildende Abschnitt wird durch den Baubeginn und das Bauende der Ausbaumaßnahme Demminer Straße vorgegeben.
Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für die Erneuerung der Straße und der Straßennebenanlagen anteilig auf die Grundstücke umgelegt werden, die in dem gebildeten Abschnitt liegen. Der Abschnitt beginnt am verrohrten Teil des Mauerwallgrabens, der sich stadtauswärts hinter dem Demminer Tor befindet. Er ist gleich-zeitig Grenze des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes. Der Abschnitt schließt in Richtung Karlsplatz am Fußgängerüberweg mit Ende der gepflasterten Straßenoberfläche ab. Teil des Abschnitts ist auch die neue Einmündung in die Schulstraße (siehe auch als Anlage beigefügten Lageplan).
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertreter beschließen, die noch im Jahre 2012 zu realisierende Neubaumaßnahme
- Bau der Demminer Straße einschließlich Nebenanlagen und Einmündung Schulstraße -
auf dem Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.
2. Davon erfasst sind der Bau der Fahrbahn in Asphalt außerhalb des Sanierungsgebietes, der
Betonhochborde, der Gehwege in Betonpflaster rot und der Straßenbeleuchtung.
3. Auf der Grundlage der rechtsgültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Altentreptow
wird die Demminer Straße als Hauptverkehrsstraße eingestuft wegen ihrer großen Bedeu-
tung für den Straßenverkehr in Altentreptow.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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