Beschlussvorlage - 39/BV/085/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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28.06.2012
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Sachverhalt
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentlicher Erträge auf 626.600
ordentliche Aufwendungen auf 760.430
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 599.800
ordentliche Auszahlungen auf 756.780
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 11.000
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 45.700
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 219.780
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 28.100
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 219.780
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 0 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
