Beschlussvorlage - 01/BV/177/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M- V), der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M- V) und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Beschluss vom 23.08.2011, 1 M 146/11) wurde die Satzung der Stadt Altentreptow zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) erarbeitet.

Auf Grundlage dieser Satzung wird es möglich sein, im Zusammenhang mit Wahlen eine angemessene Wahlsichtwerbung im Stadtgebiet Altentreptow zu genehmigen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Altentreptow über die Werbung für politische Zwecke an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung).

 

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Anlagen

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