Beschlussvorlage - 01/BV/194/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Altentreptow  für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl.  M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14: Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410) und in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Einführung der Doppik  im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen vom 14. Dezember 2007 aufgestellt.

Die Jahresrechnung schließt mit bereinigten Solleinnahmen und bereinigten Sollausgaben von 10.180.819,53 € im Verwaltungshaushalt und 2.722.186,94 € im Vermögenshaushalt ab.

In den bereinigten Sollausgaben ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 297.464,25 € enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltsüberschreitungen sind gemäß Hauptsatzung der Stadt Altentreptow vom 12.07.2005 genehmigt.

Die Stadtvertreter erteilen der Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011

 

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