Beschlussvorlage - 01/BV/194/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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31.05.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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20.06.2012
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Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14: Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410) und in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen vom 14. Dezember 2007 aufgestellt.
Die Jahresrechnung schließt mit bereinigten Solleinnahmen und bereinigten Sollausgaben von 10.180.819,53 im Verwaltungshaushalt und 2.722.186,94 im Vermögenshaushalt ab.
In den bereinigten Sollausgaben ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 297.464,25 enthalten.
