Beschlussvorlage - 01/BV/187/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss vom 4. August 2009 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Biogasanlage Friedrichshof“ der Stadt Altentreptow beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind durchgeführt worden.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

1.              Der vorzeitige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Biogasanlage Friedrichshof“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

2.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Biogasanlage Friedrichshof“ der Stadt Altentreptow die Genehmigung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu beantragen.

              Die Genehmigung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. Hier ist ebenfalls anzugeben wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten wird.

              Der Bebauungsplan tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.

 

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Anlagen

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