Beschlussvorlage - 39/BV/081/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss vom 8. Juni 2011 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 sind durchgeführt worden.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

 

1.              Der vorzeitige vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der Dienststunden eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.

 

 

 

 

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