Beschlussvorlage - 39/BV/078/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss vom 8. Juni 2011 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben beschlossen.

Für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

 

Dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrag gemäß § 12 Abs.1 BauGB zwischen der Gemeinde Groß Teetzleben und der NERAK GmbH & Co. Lebbin KG zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.                                                            Der als Anlage beigefügte Durchführungs- und Erschließungsvertrag ist Bestandteil des Beschlusses

 

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Anlagen

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