Beschlussvorlage - 39/BV/076/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat mit Schreiben vom 14.03.2012 mitgeteilt, dass die Jagdgenossenschaft Groß Teetzleben 500 € für das Dorffest, das am 02.06.2012 stattfinden soll, spenden will.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung solange durch die Hauptsatzung nicht anderes geregelt ist.

Bis jetzt enthält die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben keine Regelung zur Annahme oder Vermittlung von Spenden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Spende der Jagdgenossenschaft Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2012 anzunehmen. Die Spende in Höhe von 500 € soll für das Dorffest verwendet werden.

 

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