Beschlussvorlage - 39/BV/074/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Durch die Bürgermeisterin Frau Heß wurde für die Erweiterung der Spielplätze eine Spende in Höhe von 3.500,00 € bei der Jagdgenossenschaft Groß Teetzleben eingeworben.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, sowie eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 €  bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Da die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben oben genannte Regelungen nicht enthält, muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende in Höhe von 3.500,00 € von der Jagdgenossenschaft Groß Teetzleben entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben  beschließt, die  Spende in Höhe von 3.500,00 € von der Jagdgenossenschaft Groß Teetzleben anzunehmen.

 

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