Beschlussvorlage - 01/BV/180/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
21.03.2012
|
Sachverhalt
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Mit der Haushaltssatzung werden
- Im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 9.800.300 EUR ordentliche Aufwendungen auf 10.830.000 EUR
- Im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 9.350.200 EUR ordentliche Auszahlungen auf 10.280.000 EUR Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 444.300 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 514.700 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.413.100 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 412.900 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V auf 932.300 EUR festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 300 v.H. Gewerbesteuer 300 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 86,65 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
