Beschlussvorlage - 01/BV/176/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Frau Lück hat mit Wirkung zum 31.03.2012 ihre Tätigkeit als 2. Stadträtin beendet.

Lt. § 40 Abs. 3 KV M-V sind die Stellvertreter der Bürgermeisterin für die Wahlperiode der Stadtvertretung aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter zu wählen. Sie sind für die Dauer der Amtszeit zu Ehrenbeamten zu berufen.

Frau Gutglück wird zur Wahl als 2. Stadträtin vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge sind nicht eingegangen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Frau Gutglück wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte bis zum Ablauf der Wahlperiode zur 2. Stadträtin der Stadt Altentreptow ernannt.

 

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