Beschlussvorlage - 03/007/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 10 der Europawahlordnung, § 10 der Bundeswahlordnung, § 7 der Landeswahlordnung und § 7 der Kommunalwahlordnung steht den Mitgliedern der Wahlvorstände ein fester Betrag in Höhe von z.Z. 21,00 € als Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) zu. Dieser Betrag wird aus dem Haushalt des Amtes Treptower Tollensewinkel beglichen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Bartow aus ihrem Haushalt heraus einen Zusatzbetrag in unterschiedlicher Höhe je nach Wahlart gezahlt. Um eine Planungssicherheit zu schaffen, wird um Festlegung fester Zusatzentschädigungen ab dem Jahr 2010 gebeten.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bartow zahlt zusätzlich zu der gesetzlich festgelegten Entschädigungshöhe für Wahlvorstandsmitglieder

-         für eine alleine durchzuführende Wahl (Gemeindevertretung, Bürgermeister, Landrat, 

            Kreistag, Bundestag, Europaparlament bzw. Stichwahl) einen Betrag in Höhe von ...€;

 

-         für verbundene Wahlen (Europa- und Kommunalwahlen) einen Betrag in Höhe von ...€.

 

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