Beschlussvorlage - 03/006/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung hat auf der Grundlage des § 71 KWG über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bartow zu beschließen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die zu einer Wiederholungswahl bzw. einer neuen Feststellung des Endergebnisses führen. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl gemäß § 70 KWG wurden nicht eingereicht

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bartow wird festgestellt.

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