Beschlussvorlage - 03/005/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung hat auf der Grundlage des § 44 KWG über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow zu beschließen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die zu einer Wiederholungswahl bzw. einer neuen Feststellung des Endergebnisses führen. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl gemäß § 43 KWG wurden nicht eingereicht.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow wird festgestellt.

Loading...