Beschlussvorlage - 39/BV/070/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 war Grund zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Teetzleben. Damit verbunden war auch die Erarbeitung einer neuen Geschäftsordnung.

Es erfolgte eine Anpassung an die geänderte Gesetzgebung.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben.

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

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Anlagen

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