Beschlussvorlage - 39/BV/069/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Kommunalverfassung M-V und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.07.2011, ist gemäß § 5 KV M-V nach umfassenden gesetzlichen Änderungen die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben neu zu erlassen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde

Groß Teetzleben.

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Anlagen

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