Beschlussvorlage - 01/BV/179/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 06.12.2011 wurde der Stadt Altentreptow durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Höhe der Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung für das Jahr 2012 (Landes- und Kreismittel) mitgeteilt.

 

Da sich die Landes- und Kreismittel im Vergleich zum Jahr 2011 verringern, ist es erforderlich eine 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zum 01.01.2012 zu erlassen.

Gemäß § 20 in Verbindung mit § 21 Abs.1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) sind die nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Platzkosten in Höhe von mindestens 50% durch die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zu tragen.

Der Restbetrag ist der Elternbeitrag.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zum 01.01.2012. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...