Beschlussvorlage - 39/BV/068/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Spende gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern
(KV M- V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Beteiligt:
- Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow; Amt für Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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14.12.2011
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Sachverhalt
Durch die Bürgermeisterin Frau Heß wurde anlässlich des Fackelumzuges eine Spende in Höhe von 50,00 von Herrn Quast eingeworben.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern
(KV M- V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 bis höchstens 1.000,00 kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen.
Da die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben oben genannte Regelungen nicht enthält, muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende in Höhe von 50,00 von Herrn Quast entscheiden.
