Beschlussvorlage - 39/BV/067/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben hat in den Haushalt 2011 für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Groß Teetzleben 100,00 € eingestellt.

Da aber zum Jahresende Umbuchungen aus der Haushaltsstelle 39- 1300.5900 (Freiwillige Feuerwehr Groß Teetzleben/ sonstige Sachausgaben) vorgenommen werden mussten, macht es sich erforderlich, eine überplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 800,00 € für die Haushaltsstelle 39- 1300.7170 (Freiwillige Feuerwehr Groß Teetzleben/ Zuschuss zur Kameradschaftskasse) zu beschließen.

Die Deckung erfolgt dann mit den Minderausgaben in der Haushaltsstelle 39- 1300.5900 (Freiwillige Feuerwehr Groß Teetzleben/ sonstige Sachausgaben).

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben trifft die Bürgermeisterin bei überplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 10%

der betreffenden Haushaltsstelle (hier: 10,00 €), jedoch nicht mehr als 250,00 €, die Entscheidungen, so dass im vorgenannten Fall die Gemeindevertretung die überplanmäßige Ausgabe beschließen muss.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle     39- 1300.7170 (Freiwillige Feuerwehr Groß Teetzleben/ Zuschuss zur Kameradschaftskasse) in Höhe von 800,00 € mit den Minderausgaben in der Haushaltsstelle 39- 1300.5900 (Freiwillige Feuerwehr Groß Teetzleben/ sonstige Sachausgaben) zu decken.

 

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