Beschlussvorlage - 39/BV/066/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben hat in den Haushalt 2011 42.000,00 € für den Anteil Wohnsitzgemeinde für Kinder in anderen Kita´s (HH- Stelle 39- 4541.6720) eingestellt.

Diese Summe reicht bis zum Jahresende nicht aus. Überschläglich wird dieser Haushaltsansatz mit 3.600,00 € überzogen, so dass diese überplanmäßige Ausgabe aus den noch zur Verfügung stehenden offenen finanziellen Mitteln des Gesamthaushaltes gedeckt werden müssen.

Gründe für die überplanmäßige Ausgabe sind unter anderem, dass sich die Betreuungsformen verändert haben (Bsp.: ein Wechsel von einer Teilzeitbetreuung zu einer Ganztagsbetreuung= Erhöhung des Wohnsitzgemeindeanteils) und die 2011 zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (jeweiliges Jugendamt des Landkreises) und den Trägern der Kindertagesstätten neu verhandelten Platzkosten.

Die überplanmäßige Ausgabe kann aus folgenden Haushaltsstellen gedeckt werden:

 

  • Schullastenausgleich (HH- Stelle 39- 2000.7120) = 1.700,00 €
  • Rechtsanwaltskosten (HH- Stelle 39- 0200.6550) = 1.000,00 €
  • Winterdienst (HH- Stelle 39- 6300.5110) = 900,00 € .

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle

39- 4541.6720 (Anteil Wohnsitzgemeinde für Kinder in anderen Kita´s) in Höhe von 3.600,00 € wie folgt zu decken:

 

·         Schullastenausgleich (HH- Stelle 39- 2000.7120) = 1.700,00 €

·         Rechtsanwaltskosten (HH- Stelle 39- 0200.6550) = 1.000,00 €

·         Winterdienst (HH- Stelle 39- 6300.5110) = 900,00 €.

 

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